~ Anzahlungsklausel ~
für ein 1. Treffen
Die Anzahlung verfällt nach 5 Monaten sofern derjenige es nicht schafft aufgrund SEINER 1. rechtzeitigen nicht allzu kurzfristigen Terminabsage/verschiebung sich innerhalb dieser Zeit zu melden um einen neuen Termin zu vereinbaren. Somit ist derjenige in der Pflicht und nicht ich.
Noch ein wichtiger Punkt!
Wer mir erst am Tag des Treffs absagt oder mich versetzt aus welchen Gründen
auch immer .... entweder verfällt dann die Anzahlung oder es ist eine kleine Entschädigung fällig. Sofern diese nicht geleistet wird bekommt von mir leider keine Chance
mehr.
Ich wäge dabei auch ab wie lange man sich schon kennt und wie häufig es
vorkommt.
Da ich sehr zuverlässig bin erwarte ich das von meinem Gegenüber auch - so
einfach!